In den vergangenen Monaten sind bei der Gemeinde Bindlach vermehrt Hinweise über ein erhöhtes Rattenaufkommen im Hauptort und am Bindlacher Berg eingegangen. Die betroffenen Bereiche wurden genau durch den gemeindlichen Bauhof überprüft.
Die Kontrollen haben ergeben, dass sich die Ratten überwiegend oberirdisch aufhalten und nur in geringem Maße die Kanalisation nutzen. Stattdessen finden sie in Gärten und auf privaten Grundstücken ausreichend Nahrung. Solange diese Nahrungsquellen vorhanden sind, vermehren sich die Tiere weiter und nehmen ausgelegte Köder nur eingeschränkt an.
Warum sind Ratten ein Problem?
Ratten sind anpassungsfähige Wildtiere und können sich so unter günstigen Bedingungen sehr schnell vermehren. Sie können Krankheitserreger übertragen, Lebensmittel verunreinigen und Schäden an Gebäuden sowie Leitungen verursachen. Genau deshalb ist es äußerst wichtig, ihre Ausbreitung frühzeitig einzudämmen.
Eine dauerhafte Bekämpfung ist jedoch nur möglich, wenn den Tieren die Lebensgrundlage entzogen wird. Den wichtigsten Beitrag hierzu kann jeder Grundstückseigentümer selbst leisten.
Keine Speisereste im Kompost
Die häufigste Ursache für das vermehrte Auftreten von Ratten sind frei zugängliche Nahrungsquellen.
Speisereste sollten deshalb nicht über den Gartenkompost entsorgt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Obst- und Gemüseschalen
- Eierschalen
- Brot, Nudeln, Reis
- Fleisch-, Fisch-, Wurstreste
- Knochen sowie sonstige Speisereste
Die Nahrungsmittel locken Ratten gezielt an und bieten ihnen dauerhafte Nahrung.
Sollten Sie keine Biotonne besitzen, kann diese kostenlos beim Landratsamt Bayreuth beantragt werden. Dadurch lassen sich Küchenabfälle sicher und hygienisch entsorgen:
Müll-, Biomüll-, Papiertonne; An-, Um- oder Abmeldung | Landkreis Bayreuth
Auch Tierfutter stellt eine wichtige Nahrungsquelle für Ratten dar. Futter für Tauben, Hühner und andere Tiere sollte deshalb nur kontrolliert verfüttert werden und niemals dauerhaft frei zugänglich gelagert werden.
Gesetzliche Vorgaben zur Bekämpfung
Seit dem 1. Juli 2026 gelten geänderte gesetzliche Bestimmungen für den Einsatz von Rattengift. Während in den vergangenen Jahren Giftköder zum Teil auch in der Kanalisation eingesetzt werden durften, ist diese Form der Bekämpfung heute nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Der Grund hierfür ist der Schutz von Menschen, Haustieren und Umwelt. Giftköder können auch andere Tiere gefährden, wenn diese vergiftete Ratten fressen. Außerdem können sich die enthaltenen Wirkstoffe im Nahrungskreislauf anreichern und dadurch langfristige Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Hierzu kommen umfangreiche gesetzliche Anforderungen an Lagerung, Dokumentation und Kontrolle der Giftköder, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen.
Aus diesem Grund setzt die Gemeinde Bindlach vorrangig auf vorbeugende Maßnahmen und die Mithilfe der Bevölkerung.
Gemeinsam zum Erfolg
Die gemeinsame Rattenbekämpfung kann nur gelingen, wenn alle Grundstückseigentümer mithelfen und den Ratten möglichst sämtliche Nahrungsquellen entziehen. Erst wenn keine frei zugänglichen Lebensmittel oder Futterreste mehr vorhanden sind, werden Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich sein und das Rattenaufkommen dauerhaft zurückgehen.
Unterstützen Sie uns auch, indem Sie Rattensichtungen möglichst zeitnah im Rathaus bei Frau Betge (09208 66444 oder sonja.betge@bindlach.bayern.de) melden. Solche Hinweise helfen uns dabei, das Rattenaufkommen besser einzuschätzen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.

