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Gemeinde
Bindlach

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Neuigkeiten & Bekanntmachungen

  • Schutz der "Stillen Tage"
    im Monat November 2026

    Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S. 50), unterliegen

    das Allerheiligen (01.11.2026),

    der Volkstrauertag (15.11.2026),

    der Buß- und Bettag (18.11.2026) und

    der Totensonntag (22.11.2026)


    als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz.


    Wir bitten um Beachtung der an diesen Tagen geltenden Verbotsbestimmungen des Feiertagsgesetzes.


    Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich allein keine Befreiung

  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
    Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung

    Bebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung 

     

    Die Gemeinde Bindlach hat mit Beschluss vom 23.03.2026 den Bebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung für das nachfolgende Gebiet als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, Zimmer 1.06, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, während folgender Zeiten  

     

    Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich 

    Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr 

     

    einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 

     

    Unbeachtlich werden demnach 

     

    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, 
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächenplans, 
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 
    4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, 

     

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

     

    Bindlach, 24.10.2026 

     

     

     

    Christian Brunner 

    Erster Bürgermeister



  • Infoabend zur kommunalen Wärmeplanung
    Dienstag, 10.11.2026 im Rathaus - Download unter "Mehr lesen"


    Downloadmaterialien

  • Informationen zur Gemeinderatssitzung
    vom 21.09.2026

    Bekanntgaben

    Der Erste Bürgermeister informierte, dass aufgrund erhöhter AOX-Werte der Klärschlamm auch in diesem Jahr alternativ (nicht landwirtschaftlich) entsorgt werden musste. Hierfür entstanden Kosten von rund 44.000 €. Weiterhin wurden die Schlussbescheide zu den Förderungen „Umbau des Außenspielbereichs der Kita Bergzwerg“ mit 97.900 € und

    „Abbruch des ehemaligen Hausmeisterhauses in der Bayreuther Straße 6 a“ mit insgesamt 35.600 € seitens der Regierung von Oberfranken erteilt. Auch beim Breitbandausbau gibt es Fortschritte, so wurde für das geplante Lückenschlussprogramm (Ortsteile: Obergräfenthal, Forsthaus, Forkenhof, Theta und Haselhof) eine Kofinanzierung bewilligt. Unter Einbeziehung der Bundesförderung beträgt die Gesamtförderquote 90 %. Die Umsetzung ist für Ende 2027 bis Ende 2028 vorgesehen.


    Sanierung Kita Ramsenthal zur Aufnahme einer Hortgruppe sowie Verbesserung der Fluchtsituation

    Im Rahmen der Sanierung der Kita Ramsenthal hat der Gemeinderat weitere Aufträge vergeben. Vorgesehen sind unter anderem Vorhänge für Büro und Hausaufgabenzimmer sowie ein Sonnensegel für den Außenbereich. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Fluchtsituation umgesetzt. Hierzu gehört insbesondere die Elektroinstallation für Fluchtwegschilder, Rauchmelder und Öffnungstaster sowie die Einrichtung einer Türschließanlage. Auf dem Spielplatz soll zudem ein Fahrradständer mit acht Stellplätzen errichtet werden. Hinsichtlich der vorgesehenen Standorte für Fahrradständer und Sonnensegel wurden aus dem Gemeinderat Bedenken geäußert. Die Standorte sollen daher nochmals mit dem beauftragten Architekten abgestimmt werden. Die Aufträge wurden jeweils einstimmig vergeben. Die Auftragssummen betragen 1.428,00 € für die Vorhänge, 2.975,00 € für das Sonnensegel, 5.136,80 € für die Elektroinstallation, 2.932,16 € für die Türschließanlage sowie 400,00 € zuzüglich möglicher Versandkosten für den Fahrradständer.


    Wasserversorgung

    Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss zur schrittweisen Umstellung von mechanischen auf elektronische Wasserzähler beschlossen. Der Austausch soll jeweils nach Ablauf der Eichfristen erfolgen. Pro Jahr werden somit durchschnittlich etwa 350 bis 400 Hauswasserzähler ersetzt. Im Rahmen der Beratung wurden unter anderem die Vorteile der elektronischen Zähler sowie die Möglichkeit einer Verlängerung der Eichfristen thematisiert. Auch Fragen zur Verbrauchserfassung und zu den Auswirkungen der Umstellung auf landwirtschaftliche Betriebe wurden erörtert. Als bevorzugter Hersteller wurde die Firma Diehl ausgewählt. Die Beschaffung soll über die Sammelbeschaffung der FWO erfolgen.


    Mobilfunkausbau – neuer Standort im Bereich Theta

    Der Gemeinderat befasste sich erneut mit den Planungen für einen neuen Mobilfunkstandort im Bereich Theta. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene mögliche Standorte untersucht. Nach Angaben der Telekom wurden unter anderem Bereiche bei Hochtheta, Haselhof und der Mülldeponie Heinersgrund betrachtet. Die bislang geprüften Alternativen seien aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gleichermaßen geeignet. Insbesondere große Leitungslängen und die erforderliche Erschließung sprechen nach Angaben der Telekom gegen diese „Alternativstandorte“. Für den derzeit vorgesehenen Standort soll nun ein 40 Meter hoher Mobilfunkmast weiterverfolgt und ein entsprechender Bauantrag eingereicht werden. Nachdem zunächst ein Schleuderbetonmast vorgesehen war, soll nach aktueller Planung ein Stahlgittermast errichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist bei der Gemeinde und der Telekom außerdem eine Petition mit 61 Unterschriften eingegangen. Die vorgetragenen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Auswirkungen des geplanten Standortes auf das Landschaftsbild. Weiterhin besteht der Wunsch mögliche Alternativstandorte zu finden. Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich den Ausbau der Mobilfunkversorgung, nimmt die vorgetragenen Bedenken zum Landschaftsbild jedoch zur Kenntnis. Der Erste Bürgermeister wurde einstimmig beauftragt, nochmals Gespräche mit dem Grundstückseigentümer, den Petitionsführern und der Telekom zu führen. Ziel ist es, die offenen Fragen und Bedenken gemeinsam zu erörtern und nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass die Einflussmöglichkeiten auf die konkrete Standortwahl aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen begrenzt sind.


    Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem.

  • Herzlich willkommen in Bindlach!

    Bindlach ist unsere Heimat. Eine lebenswerte Gemeinde mit starken Ortsteilen, einem aktiven Vereinsleben und vielen Menschen, die sich für das Miteinander engagieren. Gemeinsam wollen wir unsere Gemeinde gestalten und weiterentwickeln. Auf unserer Webseite finden Sie aktuelle Informationen, wichtige Dienstleistungen und Wissenswertes aus dem täglichen Leben in Bindlach. Dabei möchten wir Ihnen den Zugang zu unseren Angeboten so einfach wie möglich machen. Als Bürgermeister ist mir der persönliche und direkte Austausch besonders wichtig. Ich möchte zuhören, offen informieren und Entscheidungen verständlich erklären. Vor allem aber möchte ich gemeinsam mit Ihnen nach guten Lösungen für unsere Gemeinde suchen. Deshalb freue ich mich über Ihre Fragen, Ideen und Anregungen. Denn Bindlach lebt davon, dass wir unsere Gemeinde miteinander gestalten.
    Das Bild zeigt unseren Bürgermeister Christian Brunner
    Christian Brunner
    Erster Bürgermeister
  • Schon gewusst?

    In Bindlach steht die ehemalige Bartholomäuskirche und jetzige evangelische Pfarrkirche zur Heiligen Dreifaltigkeit. Darauf weist das Messer als Attribut des heiligen Bartholomäus hin. Die goldene Rose im blauen Schild ist das Wappen der Herren von Guttenberg, die 1310/18 erstmals erwähnt wurden und die im Ort Lehen reich begütert waren.