Bestellung Obstbäume - Streuobst für alle

Streuobst

Liebe Bindlacher Bürgerinnen und Bürger,

 

nachdem wir bereits in den vergangenen beiden Jahren gemeinsam über 450 Streuobstbäume im gesamten Gemeindegebiet pflanzen konnten, freuen wir uns, auch 2026 wieder Teil der Aktion „Streuobst für alle“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu sein – und das nun schon zum dritten Mal in Folge!

 

Bis 2035 sollen im Rahmen dieses Förderprogramms eine Million neue Streuobstbäume in Bayern gepflanzt werden. Denn Streuobstwiesen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Kleinklima und zur Artenvielfalt, sondern prägen auch das charakteristische Landschaftsbild unserer Heimat.

 

Wie schon im Vorjahr verzichten wir auch heuer auf eine Begrenzung der Bestellmenge pro Grundstück. Bitte beachten Sie jedoch, dass bestellte, aber nicht abgeholte oder gepflanzte Bäume in Rechnung gestellt werden müssen.

 

Wenn Sie eine identische Bestellung erneut absenden (gleiche Baumarten und Stückzahlen), geben Sie im Feld Nachname bitte einen Zusatz wie „Teil 2“ an. Ohne diesen Hinweis müssen wir davon ausgehen, dass es sich um einen Systemfehler handelt und werden eine der Bestellungen löschen.

 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

1. Stückzahl und Sortenwunsch:

Ich möchte im Rahmen der Sammelbestellung der Gemeinde Bindlach, gefördert von der Aktion „Streuobst für alle“, folgende Streuobstbäume bestellen:

Eine Ersatzsorte kann geliefert werden, wenn die Wunschsorte nicht verfügbar ist: *

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2. Pflanzort:

Die Pflanzung der Obstbäume ist am folgenden Standort geplant

Einverständniserklärung

Mit Abschicken meines Formulars erkläre ich mich einverstanden, meine bestellten Bäume mindestens 12 Jahre an ihrem Standort stehen zu lassen, um die Zweckbindungsfrist zu erfüllen. Sollte ich den Baum vorzeitig entfernen, muss ich die Fördergelder zurückzahlen. Eine Skizze des Pflanzortes werde ich bei Abholung meiner Bäume vorlegen. Außerdem bestätige ich, dass die Bäume nicht für Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen sowie für Erwerbsanlagen genutzt werden. Mir ist bekannt, dass die Bäume nicht im Wald/auf Waldgrundstücken gepflanzt werden dürfen. Nicht abgeholte und gepflanzte Bäume werden mir in Rechnung gestellt.