Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S. 50), unterliegen
das Allerheiligen (01.11.2025)
der Volkstrauertag (16.11.2025)
der Buß- und Bettag (19.11.2025)
und der Totensonntag (23.11.2025)
als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz.
Wir bitten um Beachtung der an diesen Tagen geltenden Verbotsbestimmungen des Feiertagsgesetzes.
Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich allein keine Befreiung.

