Bebauungsplan Nr. 57 „Naiserhof“
Der Gemeinderat hat die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den Entwurf mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben. Die entsprechende Bekanntmachung ist auf den Seiten 6 und 7 zu finden.
Konzeptvorstellung Bad Bernecker Straße 1 und 3
Thomas und Marco Burger (Prohaus e.K.) stellten ihr ausgearbeitetes und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmtes Konzept zur Sanierung der beiden „Bauernhäuser“ vor. Der zunächst vorgelegte Plan, die beiden Häuser in jeweils drei Reihenhäuser zu unterteilen, wurde nun überworfen. Die Gebäude sollen nun in mehrere Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Größen unterteilt werden. Die Gebäudestruktur des Gebäudes Bad Bernecker Straße 1 bleibt größtenteils in ihrer Bausubstanz erhalten. Beim Gebäude Bad Bernecker Straße 3 wird das Zwerchhaus abgebrochen und nicht wieder errichtet. Die Außenwände bleiben erhalten und werden sodann durch eine Innenschale mit neuem Grundriss getragen. Im Außenbereich werden Kfz-Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze geschaffen und neue Zugangswege angelegt. Zwischen den beiden Häusern entsteht ein öffentlicher Fußweg. Die Vermarktung der Wohnungen soll noch in diesem Jahr starten.
Erweiterung Feuerwehrhaus Benk
Die Baumaßnahme zur Erweiterung des Feuerwehrhauses Benk schreitet voran. Es wurden nun die Leistungen „Unterkonstruktion für Klimaanlage“, „Türschließanlage“, „Trockenbauarbeiten“ und „Estricharbeiten“ vergeben. Die Vergabesumme beläuft sich auf insgesamt 41.898,70 €. Für das Gewerk „Putz- und Malerarbeiten mit WDVS Altbau“ wurde kein Angebot abgegeben.
FF Bindlach
Im überörtlichen Gerätebeschaffungsplan des Landkreises Bayreuth hat die Gemeinde Bindlach die Ersatzbeschaffung der Drehleiter und des LF 16 der FF Bindlach angemeldet. Das LF 16 (neu LF 20) wurde bereits ausgeschrieben, die damalige Ausschreibung jedoch aufgrund überteuerter Angebote aufgehoben. Das Gremium beschloss in diesem Zuge, umfangreiche Reparaturarbeiten am bestehenden Fahrzeug vorzunehmen und so die Ersatzbeschaffung hinauszuzögern. Die Drehleiter hingegen sollte ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt beschafft werden. Aufgrund mehrerer Defekte in den vergangenen Jahren muss festgehalten werden, dass die Drehleiter nicht zuverlässig läuft und deshalb bereits mehrfach außer Dienst gestellt wurde. Die Führungskräfte der FF Bindlach haben sich aufgrund der o. g. Sachlage nun einstimmig dafür ausgesprochen, die Drehleiter der Ersatzbeschaffung des LF 16 vorzuziehen. Dem schloss sich auch das Gremium in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 29.09.2025 an. Der Erste Bürgermeister informierte nun in der Sitzung die Öffentlichkeit und gab zudem bekannt, dass mit einer Investition i. H. von 1 - 1,2 Mio. € zu rechnen ist. Der Zuschuss des Landkreises beläuft sich derzeit auf 275.000,00 €, staatliche Förderungen werden aktuell auf 307.000,00 € beziffert. Bei einer interkommunalen Zusammenarbeit und gleichzeitiger Beschaffung mit anderen Kommunen würde sich die staatliche Zuwendung um 10 % erhöhen.
Genehmigung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024
Dem Gremium lag eine Auflistung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2024 vor. Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ergaben sich je 5 überplanmäßige und keine außerplanmäßigen Ausgaben. Die Beträge waren alle unabweisbar, unvorhersehbar und durch Mehreinnahmen gedeckt. Die Genehmigung dieser Ausgaben wurde erteilt.
Jahresrechnung 2024
Die Jahresrechnung 2024 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 19.994.521,85 €, der Vermögenshaushalt mit 9.619.042,64 € ab. Am Abschlusstag waren Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt in Höhe von 680.108,75 € und im Vermögenshaushalt mit 410.907,86 € vorhanden. Die Übersichten über die Rücklagen und die Schulden wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde mit der örtlichen Prüfung beauftragt.
Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem.

