Grundsteuerreform 2025

Steuerbescheide vom Finanzamt bitte prüfen!


Mit großen Schritten nähern wir uns dem 1. Januar 2025, an dem die neue Grundsteuer in Kraft tritt.

 

Im Rathaus der Gemeinde Bindlach werden seit Ende letzten Jahres die vom Finanzamt über ELSTER zur Verfügung gestellten neuen Grundsteuerbemessungen ab 2025 elektronisch in die Grundsteuersoftware der Gemeinde eingelesen.


Dabei sind Grundsteuermessbeträge aufgefallen, die nicht korrekt sein können, weil vermutlich unwissentlich fehlerhafte Angaben in der Grundsteuererklärung gemacht wurden. Z. B. die Angabe von zu viel Nutzfläche oder der falschen Art der wirtschaftlichen Einheit, haben zu erhöhten Grundsteuermessbeträgen geführt.


Außerdem möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag nicht die zu zahlende Grundsteuer darstellt, da der Grundsteuermessbetrag noch mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird! (Dieser liegt in Bindlach aktuell bei 350 % für Grundsteuer A und Grundsteuer B. Den Hebesatz für das Jahr 2025 wird die Gemeinde Bindlach - voraussichtlich Ende 2024 - neu festlegen können, sobald für alle gemeindlichen Grundstücke die Grundsteuermessbeträge vollständig vorliegen. Eine gesonderte Information wird zu gegebener Zeit erfolgen.)


Beispielrechnung:

Grundsteuerreform_Berechnung
Die Gemeinden sind an die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter gebunden und raten deshalb dringend, die Angaben in den Grundsteuererklärungen genau zu überprüfen und eine eventuelle Berichtigung noch in diesem Jahr zu veranlassen! (Eine komplette Durchsicht durch die Gemeindeverwaltung Bindlach aller durch das Finanzamt erhobenen und in der gemeindlichen Steuerverwaltung neu einzuarbeitenden Grundsteuerbemessungen ist bei ein paar tausend Steuerfällen im gesamten Gemeindegebiet nicht zu bewerkstelligen und fällt auch nicht in den gemeindlichen Aufgabenbereich. Bitte prüfen Sie Ihre Steuererklärung und die daraufhin vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide eigenverantwortlich.)


Sollten Sie eine Unrichtigkeit oder einen Korrekturbedarf feststellen, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an den richtigen Ansprechpartner (= das jeweilige Finanzamt). Die Telefonnummer können Sie dem Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts entnehmen (Zentrale Finanzamt Bayreuth: 0921 609-0).