Bebauungsplan Nr. 57 "Naiserhof"

Bekanntmachung der Veröffentlichung

 

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Gemeinde Bindlach

 

Bebauungsplan Nr. 57 „Naiserhof“

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Naiserhof“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt.


Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Naiserhof“ für das nachfolgende Gebiet sowie die Begründung und der
Umweltbericht werden im Internet unter www.bindlach.de vom 17.11.2025 bis 17.12.2025 veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus, Zimmer 1.06, Rathausplatz 1,
95463 Bindlach während folgender Zeiten


Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr


bereitgestellt.


Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gemeinde@bindlach.bayern.de, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

BPNaiserhof

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Naiserhof“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 57 „Naiserhof“ nicht von Bedeutung ist.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:


a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
b) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
c) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
d) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
e) Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
f) Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, des Abfall- und des Immissionsschutzrechts, sowie die Darstellungen in Wärmeplänen und die Entscheidungen über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
g) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes


Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
- keine -

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.bindlach.de eingestellt.


Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Bindlach, 08.11.2025

 

Christian Brunner
Erster Bürgermeister

 

Anlagen:

Bebauungsplan Nr. 57 "Naiserhof" - Entwurf

Bebauungsplan Nr. 57 "Naiserhof" - Begründung

Bebauungsplan Nr. 57 "Naiserhof" - Umweltbericht