Auch in diesem Jahr will der Landkreis Bayreuth Einzelpersonen und Mannschaften, die sich besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports erworben haben, ehren. Die Sportvereine wurden vom Landkreis gesondert informiert und gebeten, Ehrungsvorschläge einzureichen.
In Bindlach wohnen auch Sportler, die für auswärtige Vereine starten und besondere Leistungen und Wettkampf Platzierungen erreicht haben. Dieser Personenkreis kann von den Bindlacher Vereinen nicht gemeldet werden. Solche verdienten Sportler sollten sich deshalb in der Gemeinde melden und entsprechende Urkunden mitbringen.
Nach den Richtlinien werden folgende Leistungen ausgezeichnet:
• Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften
• Teilnahme an Olympischen Spielen
• 1. bis 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft
• 1. bis 3. Platz bei einer Süddeutschen oder Bayerischen Meisterschaft
• 1. Platz bei einer Nord- oder Südbayerischen Meisterschaft
• 1. Platz bei einer Bezirksmeisterschaft
• Das Amt des 1. Vorstandes nach mindestens 10-jähriger Tätigkeit
• Das Amt des 2. Vorstandes sowie Abteilungsleiters sowie weitere Mitglieder der Vorstandschaft nach mindestens 15-jähriger Tätigkeit. Diese Voraussetzung ist auch unter Hinzurechnung von Zeiten erfüllt, in denen das Amt des 1. Vorstands bekleidet wurde.
• Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten, wie beispielsweise 2. Schriftführer, 2. Kassier, Spielleiter, Betreuer, Trainer oder Schiedsrichter sollten mindestens 20 Jahre betragen, wobei auch Zeiten eines 1. oder 2. Vorstandes bzw. Abteilungsleiters, 1. Schriftführers oder 1. Kassiers angerechnet werden. Falls die Persönlichkeit nicht mehr
ehrenamtlich im Verein tätig ist, sollte das Ausscheiden nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die sportlichen Leistungen müssen bei offiziellen Wettbewerben eines dem BLSV angeschlossenen Fachverbandes bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes erbracht worden sein.
Wir bitten, uns die Ehrungsvorschläge unbedingt bis Donnerstag, 19.03.2026, im Rathaus einzureichen.

