Anleinempfehlung für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Im Frühjahr kommt bei Wildtieren der Nachwuchs zur Welt. Junge Feldhasen, Rehkitze und die Küken der heimischen Bodenbrüter sind in den ersten Lebenswochen besonders vielen Gefahren ausgesetzt, da sie bei Bedrohungen reglos verharren und nicht flüchten. 

 

Für die sogenannte Brut- und Setzzeit, die ab dem 1. März beginnt, herrscht in vielen deutschen Bundesländern daher eine Leinenpflicht für Hunde. In Bayern jedoch gibt es eine solche Verpflichtung nicht.

 

Dennoch können durch das Anleinen aber nicht nur Jungtiere geschützt werden, die leichte Beute für Hunde sind, sondern generell trächtigen Wildtieren bzw. deren Nachwuchs eine mehrmonatige Ruhephase ermöglicht werden.

 

Die Gemeinde Bindlach spricht diese Anleinempfehlung ab sofort und bis 30.06.2026 aufgrund eines konkreten Vorfalls im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens „Im Flürlein“ aus, bei dem ein Rehkitz durch einen Hund gehetzt und tödlich verletzt wurde. Mit mehreren Bissverletzungen wurde das noch lebende Kitz aus der Wiese gezerrt und starb anschließend qualvoll auf dem Feldweg.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber unserer heimischen Tierwelt.