Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Vorschlagsliste für das Land- und Amtsgericht Bayreuth

 

Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

 

Die wichtigsten Informationen über dieses Ehrenamt können den folgenden Internetseiten entnommen werden:

 

https://www.schoeffen-bayern.de/Start/

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

 

Die Gemeinde Bindlach hat für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen mindestens zehn Personen vorzuschlagen. Die Bewerbungen sind bis

 

Freitag, 31.03.2023

 

bei der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach einzureichen. Es ist zwingend das dafür vorgesehene Bewerbungsformular zu verwenden, dieses ist auf der Startseite unserer Homepage zu finden.

 

Parallel dazu sollen dem Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes Bayreuth sechs geeignete Personen für das Ehrenamt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe, ebenfalls für die Amtsperiode 2024 bis 2028, vorgeschlagen werden. Die Bewerbungen sind hierbei bis

 

Freitag, 28.02.2023

 

bei der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach einzureichen. Auch hier ist zwingend das dafür vorgesehene Bewerbungsformular zu verwenden, welches ebenfalls auf der Startseite unserer Homepage zu finden ist.

 

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie von unserem Geschäftsleiter, Florian Dörfler (09208 664-26 oder florian.doerfler@bindlach.bayern.de).

 

Bindlach, 11.02.2023

 

Christian Brunner

Erster Bürgermeister