Wie das Finanzamt mitteilt, haben sich im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bayreuth bereits eine Vielzahl an (vermeintlich) unzutreffenden Feststellungen bzw. Festsetzungen ergeben, die dem Finanzamt bislang nicht bekannt waren. Da die Messbetragsbescheide Bindungswirkung haben, können sich die Kommunen nicht über diese Festlegungen hinwegsetzen und die Bürgerinnen und Bürger müssen zwingend an das Finanzamt verwiesen werden. Da im Finanzamt momentan eine Vielzahl an telefonischen, persönlichen, elektronischen und schriftlichen Anträgen eingehen, ist derzeit keine durchgängige Erreichbarkeit der Bewertungsstelle gegeben.
Um dennoch gewährleisten zu können, dass Anträge zutreffend eingehen können, wurde ein standardisiertes Antragsformular entworfen, welches unten heruntergeladen werden kann. Sollten Sie anstatt postalischer Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt per E-Mail kommunizieren wollen, so müssen Sie zusätzlich die angehängte Einwilligung für den Versand unverschlüsselter E-Mails ausfüllen.
Hierdurch ist gewährleistet, dass die Anträge möglichst einfach gestellt werden können und dennoch die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben beinhalten. Rückfragen an den Steuerpflichtigen sollen somit auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Das Finanzamt Bayreuth weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit der Anträge derzeit vermutlich länger als üblich dauern wird und bittet darum, dass Rückfragen zum Bearbeitungsstand auf das notwendige Maß reduziert werden sollen.