Erweiterung Feuerwehrhaus Benk
Das Gremium hat die Aufträge „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“, „Dachdecker- und Klempnerarbeiten“, „Blechdach“ sowie „Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation“ vergeben. Die Gesamtkosten für diese Gewerke belaufen sich auf ca. 314.000,00 €. Weiterhin hat das Gremium festgelegt, auf dem Neubau eine 24 kWp PV-Anlage mit 11 kW-Speicher zu errichten.
Auftragsvergabe Kanalanschluss Flurhof
In der Allersdorfer Straße müssen die Flurstücke Fl.- Nr. 430 bzw. 430/4 (ehemaliger Flurhof) erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt sowohl über dem Feldweg Fl.-Nr. 427 als auch über die Grünfläche Fl.-Nr. 430. Die Vergabe „Erschließung Flurhof“ wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es sind 3 Angebote eingegangen, dennoch wurde die Ausschreibung durch den Gemeinderat aufgehoben, da das wirtschaftlichste Angebot mit 152.121,45 € ca. 43,6 % von der Kostenberechnung abweicht.
Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten ehem. Hausmeisterhaus Schule, Bayreuther Straße 6 a
Die Abbrucharbeiten wurden an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Kosten belaufen sich auf rund 45.000,00 €. Die Maßnahme liegt im Städtebaulichen Sanierungsgebiet und wird im Rahmen der Städtebauförderung mit voraussichtlich 60 % gefördert.
Kanalreinigung und optische Inspektion Kanal 2025
Eine weitere Auftragsvergabe erfolgte hinsichtlich der Kanalinspektion 2025, welche sich hauptsächlich über das Gewerbegebiet Süd erstreckt. Die Gemeinde hat hierfür 5 Angebote erhalten, das wirtschaftlichste liegt bei 101.554,50 €. Der Auftrag wurde entsprechend vergeben.
Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckgeräteträgers und eines Salzstreuers
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung, für den Bauhof ein Ersatzfahrzeug für den nicht mehr wirtschaftlich betreibbaren Hansa und den Streusalzaufsatz zu beschaffen. Hierfür wurden die vorliegenden Angebote in Höhe von 160.650,00 € (Hansa Geräteträger) bzw. 18.350,00 € (Streusalzaufsatz) beauftragt. Die Mittel werden im Finanzplan für 2026 berücksichtigt.
Vollzug des Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat die erste Bürgermeisterin oder den ersten Bürgermeister, eine der weiteren Bürgermeisterinnen oder einen der weiteren Bürgermeister, eine der weiteren stellvertretenden Personen, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird nach Satz 3 aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Das Gremium folgte dem Vorschlag des Ersten Bürgermeisters und hat Geschäftsleiter Florian Dörfler zum Gemeindewahlleiter und Verwaltungsangestellte Alexandra Wolf zu dessen Stellvertreterin für die Kommunalwahlen 2026 berufen.
Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026
Die Verwaltung informierte über die erfolgte Festlegung der Gebiete (Stimmbezirke und Briefwahlbezirke) für die Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026. Der Hauptort Bindlach wird in 4 Stimmbezirke eingeteilt. Diesen werden zudem die ehemals eigenständigen Gemeinden (jetzt Gemeindeteile) Crottendorf und Euben zugeordnet. In den ebenfalls ehemals eigenständigen Gemeinden (jetzt Gemeindeteile) Benk und Ramsenthal wird, wie in der Vergangenheit, je ein eigener Stimmbezirk eingerichtet. Gleiches gilt für den Gemeindeteil Bindlacher Berg. Ergänzend dazu wird das gesamte Gemeindegebiet in 6 Briefwahllokale gegliedert. Weiterhin wurde das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen festgesetzt.
Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem.