Bekanntmachung

Die Gemeinde Bindlach beabsichtigt den Neubau eines Heiz- und Lagerraumes für eine Hackschnitzelheizung zur Beheizung des Bauhofs, als Ersatz für die vorhandene Öl-Heizung, auf dem Grundstück des Bauhofes Bindlach, Griesbrückenweg, Fl.Nr. 847/1 und 847/2 Gemarkung Bindlach. Das Flurstück 847/1, Gemarkung und Gemeinde Bindlach befindet sich im 60-Meter Bereich der Trebgast, einem Gewässer III. Ordnung mit Rechtsverordnung.


Die Gemeinde Bindlach hat alle betroffenen Fischereiberechtigten der Trebgast von dem Vorhaben zu unterrichten und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 04.07.2025 zu geben.


Die Antragsunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr, im Rathaus Zimmer Nr. 2.03, eingesehen werden.


Bindlach, 21.06.2025


Christian Brunner
Erster Bürgermeister