Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.2024 die Widmung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 318, Gemarkung Ramsenthal, zum öffentlichen Feld- und Waldweg, Radfahrer frei, beschlossen.
Der Weg Fl.Nr. 318, Gemarkung Ramsenthal (Beginn: Einmündung Alte Bahnhofstraße, Ende: Gemarkungsgrenze Harsdorf), ist im Eigentum der Gemeinde Bindlach und wird als Fuß- und Radweg Bindlach- Harsdorf genutzt. Der Weg ist teilweise bereits als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.
Der noch nicht gewidmete Streckenabschnitt
Anfangspunkt: nördliche Grenze des Flurstückes 166/2, Gemarkung Ramsenthal
Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße Alte Bahnhofstraße, Fl.Nr. 302/3, Gemarkung Ramsenthal
ist deshalb gemäß Art. 7 i.V. m. Art. 46 Ziffer 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, Radfahrer frei, zu widmen.
Das Teilstück des Weges ist 130 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus, Zimmer 2.03, eingesehen werden.
Christian Brunner
Erster Bürgermeister