Bekanntmachung

Vollzug der Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen


Die Bevölkerung und die Bindlacher Geschäftswelt werden darauf hingewiesen, dass mit Rechtsverordnung vom
22.05.2007 der Sonntag, 04.06.2023 (Sonntag nach dem Pfingstsonntag) zu einem verkaufsoffenen Sonntag erklärt
worden ist.


Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Bindlach dürfen an diesem Tag von 12:00 bis 17:00 Uhr für den geschäftlichen
Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

 

Bindlach, 20.05.2023


Christian Brunner
Erster Bürgermeister