Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß §10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.07.2024 den Bebauungsplan Nr. 52 „Pferdetherapiezentrum
Katzeneichen“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB in der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, bei Herrn Dörfler, Zimmer 1.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag, 14:00 – 17:30 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bindlach, 24.08.2024
Christian Brunner
Verbandvorsitzender