Flächennutzungsplan Ramsenthal, 4. Änderung - Bereich „Am Schleimgraben“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ramsenthal, Bereich „Am Schleimgraben“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich (braun = bestehendes MD / orange = Erweiterung MD) ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich. Dieser Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses.

 

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN RAMSENTHAL, 4. ÄNDERUNG - BEREICH „AM SCHLEIMGRABEN“

 

Die 4. Änderung sieht vor, dass die bislang bereits bebauten und landwirtschaftlich bewirtschafteten Teile des Ortes, soweit über die bisherige Ausweisung als MD hinausgewachsen, einbezogen und das bislang als „Fläche für Landwirtschaft“ ausgewiesene Gebiet am nordwestlichen Ortsrand in ein Dorfgebiet (MD) umgewandelt werden soll, da beabsichtigt ist, auf einem Teil der Fl.Nrn. 468/5 und 468/2, Gemarkung Ramsenthal, Baurechte für drei Wohnhäuser auszuweisen. Die bereits bebaute Fl.Nr. 466 wird ebenfalls einbezogen sowie Fl.Nr. 468/9, für welche eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle gestellt wurde. Das Gebiet grenzt südöstlich an der Garten- bzw. Hauptstraße an, welche bereits durch Ein- und Mehrfamilienhäuser bebaut sind. Westlich wird das Gebiet von der vor einigen Jahren im Zuge der Umbauten der Bahnübergänge gebauten Gemeinde-verbindungsstraße, die die Bahnstrecke überquert und die Bereiche nördlich der Bahnlinie erschließt, und der nördlich verlaufende Bahntrasse begrenzt. Somit bietet das Gebiet eine sinnvolle Möglichkeit, das Gebiet nach Westen als Ortsabschluss abzurunden. Die Flächen sind als Außenbereichsflächen gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Für die geplante Entwicklung ist daher auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Erweiterungsfläche beträgt 0,8154 ha. Die Erschließung des Plangebietes kann über die durch den Ort führende Staatsstraße St 2183 (hier „Hauptstraße“) sowie über einen Privatweg von der Gartenstraße her erfolgen. Die Wasserleitung sowie Ableitung von Abwässern und Regenwasser erfolgt über vorhandene Leitungssysteme. Es sind keine Altlasten vorhanden. Ebenso bestehen keinerlei Vorranggebiete laut Regionalplan. Der Öko-Ausgleich wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens im Plangebiet festgelegt.

 

Bindlach, 09.09.2023

 

Christian Brunner

Erster Bürgermeister