Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Benker Gruppe folgende
2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
vom 08.03.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2021
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Benker Gruppe (BGS/WAS) vom 08.03.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.12.2021 wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „1,48 €“ durch „1,85 €“ ersetzt.
2. In § 10 Abs. 3 wird der Betrag „1,48 €“ durch „1,85 €“ ersetzt.
3. In § 9 a Abs. 2 werden die Beträge
Q³ 4 „18,00 €/Jahr“ durch „36,00 €/Jahr“
Q³ 10 „24,00 €/Jahr“ durch „48,00 €/Jahr“
Q³ 16 „36,00 €/Jahr“ durch „72,00 €/Jahr“
Q³ 25 „48,00 €/Jahr“ durch „96,00 €/Jahr“
ersetzt.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Bindlach, 04.12.2024
Brunner
Verbandsvorsitzender